Zur Vermeidung von Versorgungsproblemen bei Gas und Strom in diesem und im nächsten Winter hat die Bundesregierung ein Energiesicherungspaket beschlossen. Dazu zählt auch die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (kurz EnSimiMaV). Sie ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.
Für Sie als Immobilieneigentümer mit zentraler Erdgaswärmeerzeugung schreibt sie eine Prüfung und Optimierung der Anlage vor. Andere Energieträger sind nicht betroffen. Damit soll erreicht werden, dass mehr Gasheizungen effizienter arbeiten.
Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Bericht festgehalten. Notwendige Optimierungsmaßnahmen sind bis zum 15. September 2024 durchzuführen.
Ihre Heizungsfachbetriebe der Innung führen die geforderte Heizungsprüfung gerne für Sie durch, am besten im Rahmen der nächsten Wartung aber auch als gesonderten Termin. Da die genannten Maßnahmen zur Energieeinsparung beitragen, empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe Beauftragung.
Abhängig von der Gebäudegröße schreibt die Verordnung einen hydraulischen Abgleich vor. Die Heizungsprüfung kann auch in diesem Rahmen durchgeführt werden.
Gaszentralheizungen sind hydraulisch abzugleichen
bis zum 30. September 2023
a) in Nichtwohngebäuden ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche (GEG) oder
b) in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten.
bis zum 15. September 2024 j
in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten.
Für Wohngebäude bis 5 Wohneinheiten besteht keine gesetzliche Verpflichtung.
Die Studien zeigten, dass durch einen hydraulischen Abgleich ca. 10-15% an Energie eingespart werden konnte. Die Verbraucherzentrale empfiehlt diese Maßnahme bereits seit 2002.
Den Verordnungstext finden Sie hier: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensimimav.html
Ihr Heizungsfachbetrieb der Innung steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Quelle: VdZ – www.intelligent-heizen.info