Egal ob Treppenlift, Türverbreiterung oder ein altersgerechter Umbau des Bades. Ab sofort können private Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
2021 stehen sogar mehr Mittel zur Verfügung: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die verfügbaren Fördermittel um 30 Millionen auf insgesamt 130 Millionen Euro erhöht. Es ist eine Reaktion auf die anhaltend hohe Nachfrage nach finanzieller Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen im privaten Wohnumfeld.
Möglich ist die Umsetzung einzelner oder eine Kombination mehrerer Maßnahmen.
Die Arbeiten müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Diese finden Sie hier auf unserer Website oder per Postleitzahlensuche unter www.fachbetrieb-shk.de
Sämtliche Informationen zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) und finden Sie unter www. kfw.de/455-B.