Stichwort „Austauschpflicht“

Ist der eigene Heizkessel zu alt?

Über Jahrzehnte hinweg haben rund 15 Millionen Heizungsanlagen in deutschen Kellern unbeachtet ihren Dienst verrichtet. Heute zählen sie zu den rund 75 Prozent des technisch veralteten Gesamtbestandes in der Bundesrepublik. Viele dieser alten Schätzchen stehen nun per Gesetz vor dem Aus. Seit Jahresanfang dürfen Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe, die vor 1985 in Ein- oder Zweifamilienhäuser oder in Miethäusern eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. So sieht es die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, und die Maßnahme ist sinnvoll: Denn alte Heizungen verbrauchen zu viel Heizenergie und belasten die Umwelt ganz erheblich. Zudem kann durch den Austausch von Kessel und Pumpe die Effizienz gesteigert und die Stromkosten gesenkt werden. Stichtag für den Austausch war der 1. Januar 2015. Wer einen alten Heizkessel betreibt, sich bezüglich Baujahr und Kennzahlen unsicher ist, oder den technischen Zustand abklären will, sollte sich fachlich-kompetenten Rat suchen.

Heizungsfachbetriebe der SHK-Innung Heinsberg stehen Zwangstausch-Geplagten und Modernisierungswilligen bei der Konzeption der neuen Wärmeerzeugung wie auch bei der Auswahl möglicher Förderprogramme zur Seite.

zurück

Altes Heizgerät

Ein Check der Heizkörper, der Rohrleitungen und speziell des Heizkessels macht in diesem Jahr besonders viel Sinn. Denn mit dem 1. Januar 2015 endete die Frist zum Nachrüsten alter Heizungen. Wer wissen möchte, ob der eigene Heizkessel betroffen ist, sollte einen Termin mit seinem SHK-Fachmann vereinbaren. (Bild: Nils Kemmerling/FVSHK NRW)

Diese Webseite verwendet Cookies, die ausschließlich der Funktionalität unsere Webseite dienen. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Unter Cookies erhalten Sie weitere Informationen.